Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Art. 1: Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen stets bei Erhalt netto und ohne Abzug zu begleichen.
Art. 2: Der Kunde kann sich erst dann als Eigentümer der gekauften Waren betrachten, wenn er diese erhalten und die entsprechende Rechnung vollständig beglichen hat.
Art. 3: Wird diese Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum geleistet, sind Verzugszinsen von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung in Höhe von 10 % pro Jahr (ebenfalls von Rechts wegen und ohne Mahnung) ab dem Fälligkeitsdatum bis einschließlich des Monats, in dem der fällige Betrag beglichen wurde, zu zahlen. Dies gilt unbeschadet der vereinbarten Entschädigung für verspätete Zahlung in Höhe von 10 % mit einem Mindestbetrag von 75,00 €.
Art. 4: Das Pfand für die Verpackungen und der Wert der Waren werden gleichzeitig in Rechnung gestellt. Bei der Begleichung der Rechnungen sind beide Beträge untrennbar miteinander verbunden. Dieses Pfand beinhaltet keine Eigentumsübertragung. Der Käufer muss daher bereit sein, uns diese Verpackungen in sauberem und gutem Zustand, frachtfrei ab unserem Werk und innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach dem Lieferdatum zurückzusenden.
Art. 5: Unsere Produkte werden stets in unseren Standardverpackungen geliefert. Die für die Rechnungsstellung herangezogenen Gewichte sind die von uns festgelegten. Eine Lieferverzögerung, aus welchem Grund auch immer, kann niemals Anlass zu einer Entschädigung geben.
Art. 6: Reklamationen müssen uns unverzüglich und schriftlich mitgeteilt werden, und zwar spätestens innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware. Nach Ablauf dieser Frist werden keine Reklamationen mehr akzeptiert, unabhängig davon, ob es sich um einen sofort erkennbaren oder einen versteckten Mangel handelt. Unsere Haftung für Schäden, die eine direkte Folge der Lieferung nicht konformer oder fehlerhafter Waren sind, beschränkt sich auf den Kaufwert des verbrauchten Teils der beanstandeten Ware. Alle anderen Reklamationen, auch bei versteckten Mängeln, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Art. 7: Die Angaben zum prozentualen Anteil oder zur Mischung/zum Mischungsverhältnis unserer Produkte werden stets als ungefähre Durchschnittswerte angegeben. Die Empfehlungen zu Anwendungstechniken werden nach bestem Wissen und Gewissen gegeben und stützen sich auf unsere Forschungsarbeiten und unsere Erfahrung, ohne jedoch unsere Haftung zu begründen. Ebenso werden alle Informationen bezüglich der Verträglichkeit oder der Anwendung unserer Produkte unverbindlich bereitgestellt. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer eigene Untersuchungen und Tests durchführt.
Art. 8: Ihre personenbezogenen Daten werden von WVT Industries NV verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zwecke der Kundenverwaltung, die auf dem Vertragsverhältnis basiert. Das Vertragsverhältnis kommt durch Ihre Bestellung oder Ihren Kauf zustande. Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten für Direktmarketingzwecke (um Ihnen neue Produkte oder Dienstleistungen anzubieten) auf der Grundlage unseres berechtigten Interesses an der Ausübung unserer Geschäftstätigkeit verarbeitet. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihre Daten für Direktmarketingzwecke verarbeiten, genügt es, uns dies unter info@wvt.be mitzuteilen. Über diese Adresse können Sie jederzeit anfragen, welche Daten wir über Sie verarbeiten, und deren Berichtigung oder Löschung beantragen. Wenn Sie mit der Art und Weise, wie wir Ihre Daten verarbeiten, nicht einverstanden sind, können Sie sich an die Kommission für den Schutz der Privatsphäre (Drukpersstraat 35, 1000 Brüssel) wenden. Unsere Richtlinien zur Datenverarbeitung finden Sie unter www.wvtindustries.com
Art. 9: Bei etwaigenhttp://wvtindustries.comn Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht von Antwerpen zuständig.
Art. 10: Verpackungsverantwortung und Umweltabgaben
Der Käufer erkennt an und akzeptiert, dass er im Sinne des Kooperationsabkommens über die Vermeidung und Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen (und der Durchführungsbestimmungen, einschließlich Valipac) als die Partei gilt, die die verpackten Waren zum ersten Mal auf den belgischen Markt bringt, wenn diese Waren von ihm unter seinem eigenen Namen, seiner eigenen Marke oder seiner eigenen Verantwortung an gewerbliche Endverbraucher in Belgien vertrieben, verkauft oder zur Verfügung gestellt werden.
In diesem Fall fungiert der Käufer alsVerpackungsverantwortlicherund ist ausschließlich verantwortlich für:
- die Registrierung bei Valipac oder einer gleichwertigen anerkannten Verwaltungsstelle;
- die Einreichung der regelmäßigen Steuererklärungen;
- die Zahlung aller Umweltabgaben, Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit den gewerblichen Verpackungen;
- die Einhaltung aller gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Vermeidung, Rücknahme und Verwertung von Verpackungsabfällen.
Der Verkäufer tritt ausschließlich als Hersteller/Lieferant auf und kann in keinem Fall als Partei angesehen werden, die die Verpackung auf den belgischen Markt bringt, wenn die Waren vom Käufer unter dessen Namen oder unter dessen kommerzieller Verantwortung vertrieben werden.
Der Käufer stellt den Verkäufer vollständig von allen Forderungen, Beiträgen, Verwaltungsstrafen, Kosten oder Schäden frei, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen ergeben.